LUTZ AUSTRIA – VERSICHERUNGSPROGRAMM
Die LUTZ Assekuranz hat sich schon immer bemüht mit ihren Versicherungsprodukten preislich im guten Mittelfeld zu liegen, Dumpingprämien wurden ebenso abgelehnt wie überzogene Prämienforderungen; als allerdings noch wesentlicheren Maßstab für ihre Versicherungsprodukte hat die LUTZ Assekuranz stets einen umfassenden Deckungsschutz unter weitestgehender Kongruenz von Haftung und Versicherungsdeckung angesehen.
Die Palette der von LUTZ Assekuranz angebotenen Versicherungsprodukte reicht im Transportbereich von der Frächterhaftungs- über die Speditions- bis zur Warentransportversicherung.
Dabei ist es wichtig zu wissen, daß Warentransport-, CMR- und Speditionsversicherung einander nicht ausschließen bzw. überflüssig machen, sondern sinnvolle Ergänzungen bilden.
Nachstehend informiert LUTZ Assekuranz über die wesentlichen
Versicherungsprodukte im Transportbereich und steht für weitere Informationen -
z.B. über die "Bündelung" von Polizzen (sog.
"Kombipolizzen") - jederzeit gerne zur Verfügung.
Über die LUTZ-CMR-Polizze können Frachtführer die Haftung für Transporte mit eigenen Fahrzeugen abdecken, aber auch für eingesetzte Fremdfrächter. Vereinbart werden kann eine Pauschalprämie pro LKW und Jahr, aber auch ein Prämienprozentsatz vom Frachtumsatz.
Besonders zu beachten ist, daß die LUTZ-Polizze sehr weitgehenden Deckungsschutz bietet, so sind z.B. auch Zoll- und sonstige Kosten gemäß Art. 23 (4) CMR versichert, ebenso im Rahmen ergänzender Zusatzbedingungen die Haftung des Frachtführers im Rahmen von Art. 29 CMR, d.h. für Fälle, in denen der Frachtführer einen Schaden vorsätzlich oder mit einem dem Vorsatz gleichstehenden Verschulden (gemäß herrschender österreichischer Judikatur derzeit grob fahrlässig) herbeiführt.
Frachtführer, die bei Kabotagetransporten nach dem jeweiligen nationalen Frachtrecht zu haften haben, können selbstverständlich auch dieses Risiko über die LUTZ Assekuranz entsprechend versichern (Achtung! In Deutschland besteht Versicherungspflicht!).
Spediteure, die originär Frachtverträge abschließen oder aber Speditionsverträge, bei welchen sie die Versendung der Güter in Sammelladung oder mit einem sog. festen Satz (Fixkosten-Spedition) bewirken (§ 413 HGB), haften nach den zwingenden Bestimmungen der CMR soweit es sich um Straßengütertransporte handelt. Die Judikatur hat eine derartige frachtrechtliche Haftung des Spediteurs auch schon in Fällen der Binnenschiffahrt, der Seeschiffahrt und des Luftfrachttransportes bejaht. Der Spediteur bleibt zwar Spediteur im Sinne des Gesetzes, haftet jedoch nach den Kriterien des Frachtrechtes, d.h., daß Spediteure in den Fällen des § 413 HGB z.B. eine CMR-Haftung zu tragen haben, die entsprechend versichert werden sollte.
Die Prämienberechnung erfolgt vom jeweiligen Brutto-Frachtentgelt und wird von Fall zu Fall kalkuliert, je nachdem, ob es sich hauptsächlich um Straßentransporte oder sonstige Beförderungen handelt; maßgebliches Kriterium der Prämienberechnung ist auch die Nationalität der jeweils eingesetzten Subfrächter, deren Bonität sowie deren Versicherungsschutz.
Gemäß § 39 a AÖSp ist der Spediteur, wenn dessen Auftraggeber es nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, verpflichtet, die Schäden, die dem Auftraggeber durch den Spediteur bei der Ausführung des Auftrages erwachsen können, bei Versicherern seiner Wahl auf Kosten des Auftraggebers zu versichern. Hat der Spediteur infolge des ausdrücklichen oder vermuteten Auftrages die Speditionsversicherung gedeckt, so ist er von der Haftung für jeden durch diese Versicherung gedeckten Schaden frei. Hat der Spediteur allerdings keine Speditionsversicherung abgeschlossen, so darf er sich dem Auftraggeber gegenüber nicht auf die AÖSp berufen.
Die LUTZ Assekuranz bietet eine Speditionspolizze mit einer sog. "Meistbegünstigungsklausel", d.h., daß Versicherungsschutz mindestens im Rahmen des SVS/RVS gegeben ist.
Nachdem immer mehr Frachtführer beginnen,
Lagerhaltungstätigkeiten auszuführen, sollten auch diese eine
Speditionsversicherung abschließen.
Für jene Fälle, wo sich Auftraggeber von Spediteuren als "Verbotskunden" erklären, bietet die LUTZ Assekuranz einen Ergänzungsvertrag an, der die Eigenhaftung gemäß den AÖSp abdeckt; der Deckungsumfang ist gegen gesonderte Vereinbarung entsprechend auf die zwingende frachtrechtliche Haftung des Spediteurs erweiterbar (Spediteur-Universal-Polizze).
· ZOLL- UND VERBRAUCHSSTEUERABGABENVERSICHERUNG
Hier bietet LUTZ Assekuranz maßgeschneiderten Versicherungsschutz sowohl für Spediteure als Hauptverpflichtete z.B. im gemeinsamen Versandverfahren, als auch für Frachtführer, denen eine Regreßnahme aufgrund unterzeichneter Verpflichtungserklärungen seitens Hauptverpflichteter oder deren Versicherern droht.
Bei den wenigsten Frachtführern ist bekannt, daß eine derartige Inanspruchnahme aufgrund einer Verpflichtungserklärung auch dann möglich ist, wenn kein Verschulden des Frachtführers vorliegt, da ausjudiziert ist, daß es sich bei der Textierung der üblicherweise verwendeten Verpflichtungserklärungen quasi um eine Garantieübernahme handelt. Der Frachtführer haftet daher auch für Fälle, wo z.B. ein Warenempfänger in betrügerischer Weise Zölle nicht bezahlt oder in Konkurs geht. Dieses Risiko ist über die LUTZ Assekuranz zu maßvoll kalkulierten Prämien versicherbar.
· FÄHRVERSICHERUNG
Vertraut ein Straßenfrachtführer sein Fahrzeug und das darauf verladene Gut auf einem Teil der Transportstrecke einem Fährschiff an , ist eine schiffahrtsrechtliche Besonderheit, nämlich das Institut der großen Havarei, zu beachten.
Wenn aus einem Unglücksfall für Schiff und Ladung – hier für Fährschiff und die aus LKW und auf diesem geladenen Gütern bestehenden Ladung – eine gemeinsame Gefahrensituation entsteht, z.B. Kentern der Fähre, Feuer an Bord, Manövrierunfähigkeit infolge Schadens an der Ruderanlage etc., so hat nicht nur die Fähre, sondern auch die Ladung (LKW und darauf geladene Güter) die Kosten für jene Maßnahmen zu tragen, die zur Rettung von Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr aufgewendet werden, also z.B. die Kosten für Schleppschiffe, Feuerbekämpfung usw.
Havarie-grosse-Einschüsse können durchaus 25 %
oder mehr vom für den Frachtführer entscheidenden Wert des Fahrzeuges
ausmachen, bei einem LKW-Zug also in die hunderttausende Schilling gehen. Die
LUTZ-Fährpolizze schafft hier Abhilfe, der Versicherer stellt eine
Havarie-grosse-Verpflichtungserklärung aus, sodaß der LKW nicht als Pfand
genommen wird und bezahlt die laut Schadenverteilungsplan auf den Frachtführer
entfallenden Havarie-grosse-Beiträge.
Gemäß § 35 AÖSp ist der Spediteur zur separaten Versicherung nur dann verpflichtet, soweit ihm ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag dazu unter Angabe des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt.
Die LUTZ Assekuranz bietet entsprechende Speditionslagerversicherungen für Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm zu moderaten Prämien.
Es empfiehlt sich, Auftraggeber auf die
beschränkte Spediteurhaftung, die Verschuldensvoraussetzung bei der
Speditionsversicherung sowie die vorstehend angeführte Versicherungsmöglichkeit
hinzuweisen.
Eine Entschädigung aus der Speditionsversicherung setzt ein Verschulden des Spediteurs voraus, die Haftung der Verkehrsträger ist der Höhe nach limitiert. Im Schadenfall stehen Anspruchsteller oft vor der Tatsache, daß weder die Speditionsversicherung in den Schaden eintritt, noch eine Haftung des Frachtführers gegeben ist. Es empfiehlt sich daher den Auftraggebern den Abschluß einer Transportversicherung vorzuschlagen. Dies kann auch über den Spediteur oder Transportunternehmer erfolgen, der damit ein Zusatzservice bietet.
Eine Waren-Transportversicherung ersetzt bei richtig gewählter Versicherungssumme im Rahmen der vereinbarten Bedingungen die entstandenen Schäden, bietet also maßgeschneiderten Versicherungsschutz und vermeidet im Schadenfall Konfliktpotential zwischen Auftraggeber und Spediteur bzw. Frachtführer. Die LUTZ Assekuranz steht für den Abschluß von Transportversicherungen jederzeit gerne zur Verfügung.
Den kurzen Überblick über das LUTZ Versicherungsprogramm abschließen soll der Hinweis auf äußerst günstige Prämien im Bereich der KFZ-Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung und die Tatsache, daß die LUTZ Assekuranz in der Lage ist, auch für alle sonstigen Risiken erstklassigen Versicherungsschutz bei anerkannten Versicherern zu besorgen.
Eine Besonderheit gegenüber "herkömmlichen Maklern" liegt bei der LUTZ Assekuranz darin, daß sie nicht nur die Versicherungsverträge abschließt und die entsprechenden Polizzen ausstellt, sondern auch das Prämieninkasso, die Schadenbearbeitung, Schadenauszahlung sowie eventuelle Regreßführung vornimmt.
Selbstverständlich führt LUTZ Austria auch
kostenlose Risikoanalysen durch, um den jeweiligen Versicherungsbedarf zu
erkennen und prüft gerne auch die vorhandenen Polizzen auf deren Deckungsumfang
und Angemessenheit der Prämie. Ein kurzes E-Mail oder ein Anruf genügen und
Mitarbeiter der LUTZ Assekuranz stehen gerne zu Ihrer Verfügung.